Nach Faustschlag: Spielwertung, Punktabzug und 16 Spiele Sperre

Das Urteil im Falle des Spielabbruchs der A-Liga-Fußballpartie zwischen Frischauf Fulda und dem RSV Petersberg II ist gesprochen. Spieler beider Teams kassierten hohe Spielsperren, dazu wurde die Partie gewertet und ein Punktabzug ausgesprochen.
Was war passiert? Laut Schilderungen des Schiedsrichters hatte am 28. August in der Schlussminute ein Petersberger Spieler einen Gegenspieler an der Außenlinie mit einem Scherenschlag von hinten gefoult. Der Frischauf-Akteur sprang infolgedessen auf und schlug seinen Gegenspieler mit einem Schlag in den Schläfenbereich nieder. Darauf musste der Petersberger behandelt werden, das Spiel wurde beim Stand von 1:0 für Frischauf nicht fortgeführt. Jedoch hatte nicht der junge Schiedsrichter den Abbruch zu verantworten, vielmehr entschied sich der Trainer des RSV nicht mehr weiterzuspielen. Der Schiedsrichter führte zudem in seinem Sonderbericht aus, dass er gewillt war, beiden Spielern die Rote Karte zu zeigen, dazu aber nicht mehr kam. Nun musste sich das neu gegründete HFV-Sportgericht mit diesem Fall auseinandersetzen.
Faustschlag in Fußballspiel abgeurteilt
Das tat es nun in den Räumlichkeiten des Landessportbundes in Frankfurt. Mit dem Ergebnis: Das Spiel wird mit 3:0 für Frischauf gewertet, zudem erhält der RSV Petersberg II wegen des verursachten Spielabbruchs einen Drei-Punkte-Abzug, Geldstrafen für Verein sowie Trainer und muss vier Fünftel der Verfahrenskosten tragen. Der Petersberger Spieler wurde zudem für sein rabiates Einsteigen, das als Tätlichkeit gewertet wurde, für acht Spiele gesperrt.
Frischauf Fulda kam glimpflich davon: Außer dem Schlag des Spielers hatte sich der Verein nichts vorzuwerfen. Der Übeltäter wurde wegen seiner Tätlichkeit ebenfalls mit acht Spielen bestraft, der Verein bekam ein Fünftel der Verfahrenskosten aufgebrummt. Dass der Frischauf-Spieler vergleichsweise glimpflich davon kam, lag in zwei Dingen begründet: Einerseits hatte er sich noch am Abend des Spiels beim Petersberger Akteur entschuldigt und sich auch während der Verhandlung sehr einsichtig gezeigt. Andererseits soll seinem Schlag eine Beleidigung, vielleicht sogar rassistischem Ursprungs, vorausgegangen sein. Entsprechend sei es eine nicht zu beschönigende Affekthandlung gewesen.Die Beleidigung konnte weder einer Person zugewiesen, noch insgesamt nachgewiesen werden.
Mehr Reue kann der Spieler nicht zeigen.
Für Benjamin Möller, Vorsitzender von Frischauf, war insbesondere das Verhalten seines Spielers im Nachgang vorbildlich: „Sein Schlag ist nicht zu entschuldigen. Keine Frage. Aber der Junge wusste schon in dem Moment, als er zugeschlagen hat, dass da was völlig falsch gelaufen ist. Er hat sich mehrfach entschuldigt. Er hatte bei der Verhandlung Tränen in den Augen. Er übernimmt sogar unseren Anteil an den Kosten des Verfahrens. So etwas ist einmalig, wie ich finde. Viel mehr Reue geht nicht.“ Und dementsprechend räumt der Verein dem Übeltäter nach Verbüßen der Strafe wohl eine zweite Chance ein. Der RSV will das Urteil hingegen erst einmal sacken lassen, wie Mathias Lissek erklärt. Lissek war beim Spiel selbst nicht vor Ort, vertrat den Verein aber vor Gericht.
Den Fall hatte das Fuldaer Kreissportgericht an das HFV-Sportgericht weitergegeben, da es einerseits öffentliches Interesse hervorgerufen hatte und andererseits rassistische Beleidigungen im Raum standen. Den Vorsitz hatte Dr. Dietrich Claus Becker, Vizepräsident des Gießener Amtsgerichts. Fünf Zeugen wurden gehört, fast vier Stunden verhandelt.