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Emotionale Verhandlung: Schwerer Vorwurf, aber kein Urteil

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Von: Johannes Götze

Wolfgang Dittrich (von links), Detlef Bönigk, Marius Kokel und Protokollführer Werner Pflanz saßen im Sportgericht.
Wolfgang Dittrich (von links), Detlef Bönigk, Marius Kokel und Protokollführer Werner Pflanz saßen im Sportgericht. © Johannes Götze

„Der hat schon Gelb“, ist längst ein geflügeltes Wort im Fußballjargon – und hat mit Blick auf eine bemerkenswerte Sportgerichtsverhandlung tatsächlich einmal echte Bedeutung bekommen. 

Grund der mündlichen Verhandlung am gestrigen Abend in Michelsrombach: Die A-Liga-Partie zwischen der SG Schenklengsfeld/Rotensee/Wippershain und dem SV Wölf (4:3) vom vergangenen August. Konkret ging es um zwei Vorfälle: Haben Zuschauerreihen des SV Wölf den Schiedsrichter Reiner Noll (Hönebach) massiv beleidigt? Und hat Noll einen Regelverstoß begangenen, der zu einer Spielwiederholung führen könnte? Die Kammer um Marius Kokel, Wolfgang Dittrich und Detlef Bönigk wollte am Abend kein vorschnelles Urteil fällen – und das aus guten Gründen.

Denn während der SV Wölf die massiven Beleidigungen, die Noll in seinem Sonderbericht angegeben hatte, schon beim Eröffnungsplädoyer akzeptierte und sich während der Verhandlung durch den Vereinsvertreter Tobias Nophut aufrichtig entschuldigte, war der zweite Vorfall des Spiels nicht aufzuklären. Es stand Aussage gegen Aussage, wenngleich teils harsche Vorwürfe formuliert wurden.

Das war passiert: In der 73. Minute verhängte Noll gegen den Wölfer Akteur Samir Bachmann eine Zehn-Minuten-Zeitstrafe. Eigentlich habe er ihm sogar glatt Rot geben wollen, aber beim Blick auf seine Spielnotizkarte festgestellt, dass Bachmann bereits Gelb gesehen hätte und er sich nach Bachmanns leichtem Schubser gegen einen Gegenspieler für die Zeitstrafe entschied. Und eine Zeitstrafe darf nur verhängt werden, wenn der Spieler zuvor bereits verwarnt worden war. Doch hatte Bachmann wirklich Gelb gesehen?

Wölf legte prompt Einspruch gegen die Spielwertung ein und bekam nur wenige Tage später im schriftlichen Verfahren der Kammer Recht. Die Folge: Spielwiederholung. Doch gegen dieses Urteil legte die SG SRW Berufung ein, da sie vor diesem schriftlichen Urteil nicht gehört worden war. Dieser wurde durch das Verbandsgericht stattgegeben, da ein Verfahrensfehler vorlag. Und so musste ein mündliches Verfahren anberaumt werden.

Doch wer dachte, dass Noll bei seiner schriftlichen Aussage, die dem ersten Urteil vorausging, blieb, sah sich getäuscht. Damals hatte er angegeben, dass er einen Fehler begangen haben könnte. Diesmal sagte er aus, dass ihn der Einzelrichter Dittrich hierzu genötigt haben soll und er sich in seinem Leben noch nie getäuscht hätte. Die drei Zeugen des SV Wölf schworen Stein und Bein, dass Bachmann keine Gelbe Karte gesehen hatte. Die beiden Zeugen der SG SRW behaupten Gegenteiliges, konnten sich aber nicht erinnern, wofür Bachmann Gelb gesehen haben soll. Dittrich verwehrte sich gegen die Vorwürfe Nolls. Das Sportgericht unter Kokels Leitung wolle nun das Urteil in Ruhe fällen. Wie sich ein Schiedsrichter auf ein Hessenliga-Spiel vorbereitet, seht ihr hier im Video.

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