1. torgranate
  2. Region
  3. Fulda
  4. A-Liga Hünfeld/Hersfeld

Sportgericht glaubt dem Schiri nicht und verhängt Strafen

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Johannes Götze

Wolfgang Dittrich (von links), Detlef Bönigk, Marius Kokel und Protokollführer Werner Pflanz saßen im Sportgericht.
Wolfgang Dittrich (von links), Detlef Bönigk, Marius Kokel und Protokollführer Werner Pflanz saßen im Sportgericht. © Johannes Götze

Das Sportgericht Lauterbach/Hünfeld hat ein bemerkenswertes Urteil gefällt: Weil es drei Zeugen inklusive des Schiedsrichters nicht glaubte, wurde die Spielwertung der Partie Schenklengsfeld/Rotensee/Wippershain gegen Wölf (4:3) aufgehoben.

Bereits die mündliche Verhandlung am vergangenen Freitag in Michelsrombach (wir berichteten) hatte einen bemerkenswerten Verlauf genommen: Auf der Tagesordnung standen sowohl verbale Verfehlungen des Wölfer Anhangs gegen den Schiedsrichter Reiner Noll (ESV Hönebach) als auch eine von Noll ausgesprochene Zehn-Minuten-Strafe gegen den Wölfer Spieler Samir Bachmann, die laut dem SVW nicht hätte gegeben werden dürfen, da Bachmann zuvor keine Gelbe Karte gesehen hätte. Wölf ging gegen die Spielwertung vor und bekam nun Recht. Das Spiel muss wiederholt werden.  

Sportgericht glaubt dem Schiri nicht und verhängt Strafen

Das Sportgericht unter Vorsitz von Marius Kokel (Queck) musste aus den insgesamt sechs Zeugenaussagen herausfiltern, ob Bachmann vor der in der 73. Minute beim Spielstand von 3:1 für die SG SRW verhängten Zeitstrafe bereits Gelb gesehen hatte. Noll sowie die zwei durch die SG SRW benannten Zeugen behaupteten, dass Bachmann in der ersten Halbzeit verwarnt wurde, die drei Wölfer Zeugen sagten das Gegenteil aus. Die Kammer musste daher unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlung nach freier Überzeugung entscheiden, welche Behauptungen sie als wahr oder falsch erachtet. Sie entschied sich gegen die Versionen der SG SRW und des Schiedsrichters.

Das begründete das Gericht in seinem schriftlichen Urteil ausführlich: So hätten beide Zeugen der SG SRW nicht sagen können, für welches Vergehen Bachmann Gelb gesehen haben sollte. Zusätzlich schloss das Gericht eine Verwechslung aus, da alle Wölfer angaben, dass von ihrer Mannschaft überhaupt kein Spieler vor der Pause Gelb gesehen hätte – schon gar nicht Bachmann in der 34. Minute. Vielmehr unterstellt das Gericht dem Schiedsrichter, die Gelbe Karte gegen Bachmann nachträglich in den elektronischen Spielbericht aufgenommen zu haben. Technisch kann eine Zehn-Minute-Zeitstrafe im System nur dann eingepflegt werden, wenn für diesen Spieler zuvor eine Gelbe Karte eingetragen worden ist. Noll hat mittlerweile seine Laufbahn als Schiedsrichter beendet. Letztlich wegen dieses Spiels, wie er sagte. (Lest hier: Kommentar zum Sportgerichtsurteil: Ein Verfahren, ein paar Lügner und nur Verlierer)

Schiedsrichter beendet Laufbahn

Da es sich im Ergebnis nicht um eine Tatsachenentscheidung, sondern um einen Regelverstoß des Schiedsrichters handelte, musste das Sportgericht zusätzlich beurteilen, ob dieser einen spielentscheidenden Charakter besitzt. Zu diesem Schluss kam die Kammer um Kokel und seine Beisitzern Wolfgang Dittrich und Detlef Bönigk, da in Gleichzahl die Chance des SV Wölf größer gewesen wäre. Durch die Aufhebung der Spielwertung trennt beide Teams im Aufstiegskampf der A-Liga Hünfeld/Hersfeld nur noch ein Zähler.  

Bestraft wurde zudem der SV Wölf mit einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro, da der Anhang den Schiedsrichter im Verlauf des Spiels massiv und wiederholt beleidigt hat. Hierfür hatte sich Wölf während der mündlichen Verhandlung bei Noll mehrfach entschuldigt und angekündigt, „jede Strafe“ zu akzeptieren. Nolls Verein wurde mit 50 Euro Geldstrafe belegt. (Lest hier: Marius Ebert verlängert bei Tabellenführer SG Michelsrombach/Rudolphshan).

Auch interessant